Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Barbara Bergauer
Allgemeines
Mit der schriftlichen Anmeldung und deren Annahme von Barbara Bergauer kommt unter Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Geschäftsvertrag zustande.
Die AGBs erhalten ihre Gültigkeit bis zur Änderung.
Anmeldung und Vertrag
Zu allen Veranstaltungen, Yogakursen, -tagen, -wochenenden und -reisen, ist eine Anmeldung erforderlich.
Kursgebühren
Das Zustandekommen des Vertrages verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr. Die Kursgebühr wird 2 Wochen vor Kursbeginn zur Zahlung fällig und mit dem SEPA-Lastschriftverfahren vom angegebenen Konto eingezogen. Auch bei Ganz-oder teilweise Nicht-Erscheinen im Kurs wird die gesamte Kursgebühr zur Zahlung fällig. Dies gilt besonders bei vorzeitigem Kursabbruch. Anmeldung zu Yogawochenenden und Reisen ist nur mit einer angegebenen Anzahlung möglich.
Rücktritt vom Vertrag
Der Teilnehmer kann vom Vertrag zurücktreten:
- bei wöchentlichen Kursen bis zum letzten Tag vor dem 2. Yogatermin
- bei Yogatagen 2 Tage vor dem Termin
- bei Yogawochenenden ist ein Rücktritt nur bis zum 7. Werktag vor dem Kurstermin möglich, es sei denn, es wird eine Ersatzperson gestellt
- bei Yogareisen 6 Wochen vor Kursbeginn, es sei denn, es wird eine Ersatzperson gestellt.
Teilnahmebescheinigungen
Bei regelmäßigem Kursbesuch von mind. 80% erhalten Sie auf Anfrage eine Teilnahmebescheinigung. Die Verwaltungsgebühr beträgt hierfür 4,00€.
Haftung
Die Haftung von Barbara Bergauer für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf alle Fälle beschränkt, in denen Barbara Bergauer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei Reisen tritt Barbara Bergauer nur als Vermittler auf.
Leistungsumfang
Der Umfang der Leistung von Barbara Bergauer ergibt sich aus der aktuellen Kursbeschreibung sowie aus den Beschreibungen zu den Yoga-Wochenenden und Reisen. Bei Krankheit von Barbara Bergauer werden die Teilnehmer zeitnah informiert und die Kurse nachgeholt. Die Fehlzeiten der Teilnehmer an den Yogastunden können im Laufe eines Semesters nachgeholt werden, danach verfällt der Anspruch auf Ersatzstunden.
Stand März 2022 Barbara Bergauer